Aktuelle Kinderschutzkonzeption
Die Koordinierende Kinderschutzstelle
…agiert im präventiven Bereich. Sie arbeitet personell und organisatorisch von der für die Erfüllung der Aufgaben nach § 8a SGB VIII zuständigen Stelle getrennt. Die Schnittstelle zwischen Koordinierender Kinderschutzstelle und dieser Stelle ist in der Kinderschutzkonzeption dargelegt. Hier wird die Zusammenarbeit und die Qualitätssicherung der Netzwerkpartner konsequent vereinbart und fortgeschrieben.
Erfahrungen, die ein Kind zu Beginn seines Lebens macht, beeinflussen seine Entwicklung nachhaltig. In der ersten Lebensphase wird der Grundstein für einen vertrauensvollen Blick in die Welt gelegt. Gerade hier zeigen sich alle „kleinen Wesen“ als besonders schutzbedürftig.
Eltern und werdende Eltern wissen das. Sie wollen ihr Kind entsprechend versorgen, fördern und erziehen. Das ist keine leichte Aufgabe – und alle Eltern, ob allein erziehend oder als Paar, und in jedem Alter, haben deshalb ein Recht darauf, von der eigenen Familie, Freunden, Nachbarn, aber auch und vor allem durch Fachleute darin unterstützt zu werden. Sie haben das Recht, Fragen stellen zu können und Antworten zu erhalten.
„Der Mensch schuldet dem Kind das Beste, was er zu bieten hat.“
Dies fordert die UNO-Deklaration zum Schutz des Kindes – und in diesem Sinne sind alle aufgefordert, die notwendigen Brücken für Familien in allen Formen zu bauen.